Ansuchen zum Abbrennen eines Osterfeuers sind bis spätestens Montag, den 15.04.2025 schriftlich im Bürgerservice einzubringen.
Zuständigkeit und Kontakt

Andrea Karničar
Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen
Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!