Gemeinde Keutschach am See
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Information zur Grundsteuer

Information zur Grundsteuer, Zweitwohnsitzabgabe, pauschalierte Orts- und Nächtigungstaxe!

Mit 1.1.2024 gibt es eine Veränderung in der Einhebung dieser Abgaben: Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

  1. Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Klagenfurt (VG):
    Mit 31.12.2023 wurde die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Klagenfurt (VG) wirksam.
    Die VG hatte ihren Sitz bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt und hat bisher im Namen der Gemeinde diese Steuern eingehoben.
    Mit Ende des Jahres wurden die Bankkonten der VG geschlossen und seit diesem Zeitpunkt ist eine Überweisung der Grundsteuer, Zweitwohnsitzabgabe, pauschalierte Orts- und Nächtigungstaxe an die VG nicht mehr möglich.
  1. Rückzahlung überwiesener Beträge:
    Überwiesene Beträge werden automatisch zurückerstattet. Wir ersuchen Sie, Ihre Kontoauszüge zu überprüfen, ob eine Rückzahlung erfolgt ist.
  1. Stornierung von Daueraufträgen:
    Sie werden gebeten, Ihre Daueraufträge an die VG zu stornieren. Die Zahlungen werden nicht mehr angenommen und es entstehen Ihnen nur unnötige Bankspesen.
  1. Neue Vorschreibung ab 2024:
    Die erste Grundsteuer-Vorschreibung für 2024 wird voraussichtlich im Laufe des zweiten Quartals 2024 erfolgen. Wir bitten Sie, bis dahin keine Zahlungen betreffend Grundsteuer an    die Gemeinde Keutschach am See zu tätigen.

Falls weitere Fragen oder Unklarheiten bestehen, ersuchen wir um Kontaktaufnahme.