Kärntner Nothilfswerk
Anträge für Schäden im privaten Gut
Frist: innerhalb von 6 Monaten nach Schadenseintritt

Meldungen mit Parzellennummern über Forstschäden sind bei der BH Klagenfurt Forstbehörde
unter bhkl.forstrecht@ktn.gv.at einzubringen.

Anträge nach dem Katastrophenschutz sind bei der Gemeinde möglich, wenn mindestens 0,3 ha betroffen sind.

Dem Antrag beizubringen sind:

  • Grundstücksnummer und Fotos der betroffenen Waldflächen
  • Einheitswertbescheid
  • Eigenleistungsaufstellung
  • Kostenvoranschlag
  • Rechnungen und Zahlungsnachweis
  • Pachtvertrag
  • Jahreseinkommen des Besitzers
  • monatliches Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen
  • Grundsteuerbemessungsbescheid vom Finanzamt
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bezirksforstinspektionen gerne zur Verfügung!
Weitere Informationen: www.ktn.gv.at/katastrophenschutz

 

Zuständigkeit und Kontakt

Mag. Liane Oswald

Bauamt, Bauamtsleitung