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Schlagwort 'Kelag'

  • 27. November 2024

    Der Kelag-Stromheizkostenzuschuss

    Sie heizen mit Strom (Elektroheizung oder Wärmepumpe)? Der Stromheizkostenzuschuss beträgt maximal 400 Euro und wird Ihrer nächsten Strom-Jahresrechnung gutgeschrieben. Der Stromheizkostenzuschuss wird maximal bis zur Höhe der jeweiligen Energiekosten in der Abrechnungsperiode gewährt. Eine Gutschrift darüber hinaus ist nicht möglich. Ein Ansuchen ist nur einmal pro Abrechnungsperiode möglich. Für das Ansuchen des Kelag-Stromheizkostenzuschuss über einen der vier Sozialwerke benötigen Sie folge…