Gemeinde Keutschach am See
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Der Kelag-Stromheizkostenzuschuss

Sie heizen mit Strom (Elektroheizung oder Wärmepumpe)?
Der Stromheizkostenzuschuss beträgt maximal 400 Euro und wird Ihrer nächsten Strom-Jahresrechnung gutgeschrieben. Der Stromheizkostenzuschuss wird maximal bis zur Höhe der jeweiligen Energiekosten in der Abrechnungsperiode gewährt. Eine Gutschrift darüber hinaus ist nicht möglich. Ein Ansuchen ist nur einmal pro Abrechnungsperiode möglich.

Für das Ansuchen des Kelag-Stromheizkostenzuschuss über einen der vier Sozialwerke benötigen Sie folgende Unterlagen:

HaushaltstypMonatswerte*
1 Personen Haushalt1.730 Euro
1 Erwachsene/r + 1 Kind2.682 Euro
2 Erwachsene2.690 Euro
2 Erwachsene + 2 Kinder

2 Erwachsene + 1 Kind (7 Jahre)

1 Erwachsene/r + 2 Kinder (7+14 J.)

4.433 Euro

3.638 Euro

3.704 Euro

 

 

 

  • *Bei den angegebenen Werten handelt es sich um Netto-Beträge
  • Kelag-Vertragskontonummer und Anlagennummer – diese sind im Kelag-Kundenportal unter „Verträge“ zu finden oder auch auf der Kelag-Rechnung (1.Seite, rechts oben) angedruckt