Der Stromheizkostenzuschuss der Kelag ist eine freiwillige soziale Unterstützungsleistung und richtet sich gezielt an Kundinnen und Kunden, die mit Strom heizen (Elektroheizung oder Wärmepumpe). Der Zuschuss beträgt 320 Euro und wird auf die nächste Strom-Jahresrechnung gutgeschrieben. Der Stromheizkostenzuschuss wird maximal bis zur Höhe der jeweiligen Energiekosten in der Abrechnungsperiode gewährt. Eine Gutschrift darüber hinaus ist nicht möglich.
Ein Ansuchen ist nur einmal pro Abrechnungsperiode möglich. Die Abwicklung erfolgt über die Sozialwerke ARGE Sozial Villach, Caritas, Diakonie de La Tour und Volkshilfe Kärnten.
Dafür müssen die betroffenen Kundinnen und Kunden mit einem der vier Sozialwerke Kontakt aufnehmen, einen Vor-Ort-Termin vereinbaren und gemeinsam mit dem Sozialwerk den Antrag bei der Kelag einreichen.
Für das Ansuchen des Kelag-Stromheizkostenzuschuss über einen der vier Sozialwerke benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Meldezettel
- Einkommensnachweis — Hilfsbedürftig sind Kunden mit einem Einkommen von unter 1.572 Euro (Quelle: Zahlen-Überblick zu Armut und Verteilung in Österreich — statistik.at)
Haushaltstyp Monatswerte* 1 Personen Haushalt 1.572 Euro 1 Erwachsene/r + 1 Kind 2.044 Euro 2 Erwachsene 2.358 Euro 2 Erwachsene + 2 Kinder 3.301 Euro
- Wer kann den Kelag-Stromheizkostenzuschuss beantragen?
Kelag-Kundinnen und -Kunden in Kärnten die sich in einer Notlage befinden und mit Strom heizen (Elektroheizung oder Wärmepumpe). - Wie kann man den Kelag-Stromheizkostenzuschuss beantragen?
Kundinnen und Kunden, welche die Voraussetzungen erfüllen, müssen sich an einen der vier Sozialwerke (ARGE Sozial Villach, Caritas, Diakonie de La Tour oder Volkshilfe) wenden und gemeinsam die Anspruchsberechtigung prüfen. Das Sozialwerk reicht in weiterer Folge den Antrag mit den erforderlichen Kundendaten bei der Kelag ein - Wie lange ist der Kelag-Stromheizkostenzuschuss verfügbar?
Der Zuschuss ist seit November 2023 verfügbar. Der Zuschuss wird nach Maßgabe des verfügbaren Budgets gewährt.