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Gemeinde Keutschach am See
Keutschach 1 | 9074 Keutschach am See | +43-4273-2291 | keutschach-see@ktn.gde.at | www.keutschach.gv.at
https://www.keutschach.gv.at/?p=1737

Vermieterinformation 2023

Sehr geehrte VermieterInnen!

JEDE Ankunft/ Abreise, die mit einer Nächtigung verbunden ist, ist innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft/ Abreise an die Gemeinde zu melden.

Nach Meldegesetz (Meldegesetz 1991 – MeldeG, BGBl. Nr. 9/1992 idgF):

Der Gast hat innerhalb von 24 Stunden folgende Daten leserlich bekanntzugeben und mit Unterschrift zu bestätigen: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Herkunftsland, Adresse samt Postleitzahl, bei ausländischen Gästen: Art, Nummer, Ausstellungsdatum und Ausstellungsbehörde des Reisedokumentes.

Dies gilt auch für Personen, die von der Abgabe befreit sind:

  • Personen, die Rahmen der Unterkunftnahme einer Reisegruppe mit insgesamt mindestens 8 Teilnehmern unentgeltlich nächtigen;
  • Personen, die ausschließlich zum Zwecke der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit mehr als zwei Mal aufeinanderfolgenden nächtigen;
  • Jugendliche bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 17. Lebensjahr vollenden
  • Personen, die in alpinen Schutzhütten nächtigen;
  • Personen, die ihre im Gemeindegebiet einen Hauptwohnsitz habenden Ehegatten, Eltern, Kinder, Geschwister oder im gleichen Grad verschwägerten Personen besuchen und bei ihnen nächtigen; dies gilt für eingetragene Partner sinngemäß;
  • Menschen mit Behinderung, bei denen der Grad der Behinderung 50% beträgt, sowie eine Begleitperson (Vorlage eines von einer staatlichen Behörde ausgestellten Ausweises).

Händische Meldescheinbücher erhalten Sie im Tourismusbüro. 1 Block á 50 Blatt kostet 20,- Euro!

Orts- und Nächtigungstaxe NEU ab 1.1.2023

Die Ortstaxe beträgt je abgabenpflichtiger Person und Nächtigung nach $ 3 Abs. 1 erster Satz für das gesamte Gemeindegebiet ganzjährig (1.1 – 31.12.) EURO 2,- Anmerkung: die Nächtigungsabgabe (Landesabgabe) wurde ab 1.1.2023 erhöht auf 0,70 EURO und ist der Ortstaxe hinzu zu rechnen, d.h. je abgabenpflichtiger Person und Nächtigung insgesamt EUR 2,70.

 

Abgabenverrechnung

Der Monatsabschluss für Orts- und Nächtigungstaxe erfolgt jeden 5. des Folgemonats- wir ersuchen Sie höflichst bei der Abgabe der Meldescheine dies zu beachten.

 

Wörthersee Plus Card

Die elektronische Gästekarte der Region Wörthersee – Rosental & Mittelkärnten: Wenn sie online melden, können sie diese ausdrucken, Print@home Variante versenden bzw. Vorfertigen. Die händische Variante der Ausstellung, 1 A4-Bogen zu je 4 Karten, kostet EURO 2,-. Die Vorlagen sind im Tourismusbüro Keutschach erhältlich. ACHTUNG: Die Wörthersee Plus Karte bekommt der Gast direkt beim Gastgeber!

 

„Zimmer Frei“ – Meldungen

Bitte teilen Sie uns laufend insbesondere für die Monate Juli und August 2023 Ihre Zimmerfreimeldungen sowie auch Termine innerbetrieblicher Veranstaltungen mit.

Bitte per Mail an: info@keutschach.at oder telefonisch unter +43-4273-24-500