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Gemeinde Keutschach am See
Keutschach 1 | 9074 Keutschach am See | +43-4273-2291 | keutschach-see@ktn.gde.at | www.keutschach.gv.at
https://www.keutschach.gv.at/?p=2923

Volksbegehren

Sammlung von Unterstützungserklärungen („Einleitungsverfahren“)

Für die Durchführung eines Volksbegehrens muss eine ausreichende Anzahl an Unterstützungserklärungen vorliegen. Für diese Volksbegehren können Sie derzeit Unterstützungserklärungen abgeben.

Unterstützungserklärungen können persönlich bei der Gemeinde Keutschach am See oder online mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (zum Beispiel Handy-Signatur) abgegeben werden.

Persönliche Unterstützungserklärungen können in der Gemeinde zu folgenden Öffnungszeiten (ohne Terminreservierung) abgegeben werden:

  • Montag bis  Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

Unterstützungserklärung online abgeben

Eintragungszeitraum

Für folgendes Volksbegehren wurde beim Bundesministerium für Inneres ein Einleitungsantrag eingebracht. Dieser Eintragungszeitraum wurden vom Bundesministerium für Inneres festgelegt:

Eintragungszeitraum 6. bis 13. November 2023: