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Gemeinde Keutschach am See
Keutschach 1 | 9074 Keutschach am See | +43-4273-2291 | keutschach-see@ktn.gde.at | www.keutschach.gv.at
https://www.keutschach.gv.at/?p=249

Lärmschutzfenster

Für Gebäude an bestehenden oder geplanten Bundesstraßen mit erhöhtem Immissionswert kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für den Einbau von Lärmschutzfenstern beantragt werden. Die Förderung betrifft Lärmschutzfenster und -türen für Wohn- und Schlafräume.

Immissionsgrenzwerte durch Straßenverkehrslärm:

  • Tag-, Abend-, Nachtzeit (24 Stunden): 60 dB
  • Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr): 50 dB

Zuständigkeit und Kontakt

Mag. Liane Oswald

Bauamt, Bauamtsleitung