Grundstückszufahrt
Voraussetzung für eine Baubewilligung ist die Grundstückszufahrt bzw. Sicherung der Verbindung zu einer öffentlichen Fahrstraße. Stellen Sie den Antrag auf Bewilligung einer Grundstückszufahrt an die Straßenbehörde.
Weitere Informationen:
![](https://www.keutschach.gv.at/wp-content/uploads/2023/01/Gerhard-Oleschko-150x200.jpg)
Gerhard Oleschko
Team Kärnten
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