Wohnbauförderung – vorzeitige Tilgung

Je nach Bundesland kann bei vorzeitiger Tilgung des Förderdarlehens ein Nachlass für die Rückzahlung der Restschuld gewährt werden. Für eine vorzeitige Tilgung der Wohnbauförderung ist ein Ansuchen an die Landesregierung zu stellen.

Zuständigkeit und Kontakt

Mag. Liane Oswald

Bauamt, Bauamtsleitung

zusätzlich Standesamt