Pflichtschulen – Allgemeine Informationen

Schuleinschreibung

Schulpflicht

Die Schulpflicht beginnt in Österreich mit dem auf den 6. Geburtstag folgenden 1. September und dauert neun Jahre für Kinder von 6 bis 15 Jahre (1. bis 9. Schulstufe). Ein Kind, das bis zum 31. August eines Jahres sechs Jahre alt wird, wird am darauffolgenden 1. September somit schulpflichtig. Schulpflichtig sind, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten.

Anmeldung (Schuleinschreibung)

Eltern müssen ihre schulpflichtigen Kinder innerhalb der Einschreibefrist bei der zuständigen Volkschule anmelden (Schülereinschreibung).

Schulwechsel, Weiterverbleib

Bei einem Wechsel in eine nicht dem eigenen Sprengel zugehörigen Pflichtschule (Volksschule, Hauptschule, NMS) muss an die sprengelfremde Gemeinde ein Antrag gestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Schulerhalter der zuständigen Schule im eigenen Sprengel dem Schulbesuch in der sprengelfremden Schule zustimmt. Gegen die Entscheidung des Bürgermeisters im übertragenen Wirkungsbereich steht jedem die Berufung an die Bezirksverwaltungsbehörde offen. Diese entscheidet endgültig über die Umschulung. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Schule des eigenen Schulsprengels eine entsprechende gleichartige Förderung nicht geboten werden kann.

Zuständigkeit

Das Ansuchen ist mittels Formular beim Gemeindeamt der sprengelfremden Pflichtschule einzureichen. Dem Antragsteller entstehen keine Kosten.

Benötigte Unterlagen

Benötigt wird ein Antrag auf den sprengelfremden Schulbesuch bzw. muss um eine Entlassung aus dem Schulsprengel angesucht werden.

Schulküche

Schulküche & Gesundes Essen

Eine ausgewogene Ernährung ist für Kinder, die sich im Wachstum befinden und lernen, besonders wichtig. Viele Gemeinden unterstützen Projekte wie die „Gesunde Küche“, die für guten Geschmack sowie regionale und saisonale Küche steht. Das Gütesiegel richtet sich an Küchen, die für Kinder und Jugendliche in Betreuungseinrichtungen kochen. Dabei stehen ein abwechslungsreicher Speiseplan, die Wahl der Lebensmittel, die Verwendung von Vollkornprodukten sowie von Gemüse, Obst und hochwertigen Fetten und Ölen im Vordergrund.

Vermietung von Räumen und Turnsälen

Die Vermietung von Räumen (Turnsälen) in der unterrichtsfreien Zeit ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie einen Raum oder Saal mieten möchten, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme per Anruf oder E-Mail.