Kindergartenbeitrag – Ermäßigung, Antrag
Für Familien mit einem geringeren Einkommen kann auf Antrag eine Ermäßigung und eine Befreiung vom Elternbeitrag gewährt werden. Bei Änderungen des Familieneinkommens muss der Kindergarten umgehend benachrichtigt werden, um eine entsprechende Neuberechnung vorzunehmen.
Für Essen und Bastelbedarf können keine Ermäßigungen gewährt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Stellen.
Zuständige Stelle
- Gemeindeamt oder Magistrat
- Öffentliche Kindergärten
- Private Kindergärten
Kindergartenbeitrag - Kosten und Gebühren in EUR
KindergartenbeitragBeträge pro Kind und Monat | |
Halbtags ohne Verpflegung (bis 11:30 Uhr) | € 85,00 |
Halbtags mit Verpflegung (bis 13:00 Uhr) | € 145,00 |
Ganztags mit Verpflegung (bis 14:30 Uhr) | € 185,00 |
Ganztags mit Verpflegung (bis 16:30 Uhr) | € 195,00 |
* exkl. Förderung
Zuständigkeit und Kontakt

Andrea Karničar
Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen
Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!