Vertretung des Kindes bei Vaterschaftsfeststellung

Neben der freiwilligen Anerkennung der Vaterschaft kann die Feststellung der Vaterschaft auch durch das Gericht erfolgen. Dafür müssen Kind oder Vater einen Antrag an das Gericht stellen. In diesem Verfahren wird das minderjährige Kind durch die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter (u.a. die Mutter) oder durch das Jugendamt vertreten. Das Gericht entscheidet dann mit einem Beschluss über die Vaterschaft.

Weitere Informationen bieten die unten angeführten Links.

Zuständigkeit und Kontakt

Andrea Karničar

Bürgerservice, Meldewesen, Standesamt

Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen

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