Land- und Forstwirtschaftsförderung

Unter Land- und Forstwirtschaft fallen

(1) die Hervorbringung und Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse mit Hilfe von Naturkräften, der Wein- und Obstanbau, der Gartenbau und die Baumschulen, sowie

(2) das Halten von Nutztieren zur Zucht, Mästung und/oder Gewinnung tierischer Erzeugnisse ebenso wie die Jagd und die Fischerei.

Die Förderanträge können entsprechend der Verordnung der Landesregierung mit den Richtlinien über die Förderung der Land- und Forstwirtschaft gestellt werden.

Weitere Informationen bieten die folgenden Links.

Zuständigkeit und Kontakt

Gerhard Oleschko

Bürgermeister

Team Kärnten

Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.

+43-4273-2291-17
+43-664-5446006