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Gemeinde Keutschach am See
Keutschach 1 | 9074 Keutschach am See | +43-4273-2291 | keutschach-see@ktn.gde.at | www.keutschach.gv.at
https://www.keutschach.gv.at/?p=454

Forstgutachten – Information, Erstellung

Ein Forstgutachten, oftmals auch als forstliches Gutachten, Vegetationsgutachten oder Verbissgutachten bezeichnet, ist die Beurteilung, ob und welchen Einfluss Schalenwild auf die Waldverjüngung hat. Der Wert des Waldes wird in einem Gutachten von dem zuständigen Forstgutachter geschätzt.

Erstellung

Zuerst wird der Bestand vor Ort aufgenommen, dann der Waldwert auf Basis vom Boden- und Bestandswert ermittelt und schließlich ein Gutachten erstellt.

Zuständige Behörde

Bezirkshauptmannschaft

Zuständigkeit und Kontakt

Gerhard Oleschko

Gerhard Oleschko

Bürgermeister

Team Kärnten

Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.

+43-4273-2291-17
+43-664-5446006