Änderungen landwirtschaftlicher Grundstücke in Wald – Antrag

Unter einer Kulturumwandlung wird die Aufforstung (Pflanzung und Saat), die Naturverjüngung (natürlicher Anflug wird geduldet) und das Errichten von Forstgärten, Forstsamenplantagen, Christbaumkulturen, Holzgewächs-Plantagen und das Anlegen von Baumreihen verstanden.

Die Genehmigung muss der Grundflächen-Eigentümer bei der Bezirksverwaltungsbehörde beantragen. Der Antrag beinhaltet folgende Daten:

  • Name und Anschrift des Eigentümers (ggf. des Nutzungsberechtigten)
  • Von der Grundfläche: Bezeichnung, Ausmaß, Seehöhe, Art der landwirtschaftlichen Nutzung und ggf. die Neigungsrichtung
  • Informationen über die künftige Nutzung und ob die Grundfläche dafür geeignet ist
  • Namen und Anschrift der Grundeigentümer (ggf. der Nutzungsberechtigten der benachbarten landwirtschaftlichen Kulturflächen)

Zuständigkeit und Kontakt

Gerhard Oleschko

Bürgermeister

Team Kärnten

Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.

+43-4273-2291-17
+43-664-5446006