Forststraßenbau – Förderung – Antrag

Für die Errichtung oder für den Umbau von Forststraßen kann eine Förderung beantragt werden.

 

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis aller benötigten Genehmigungen, zudem muss nachgewiesen werden können, dass die Planung und die Bauaufsicht durch befugte Fachkräfte durchgeführt wurde.

 

Ausmaß der Förderung

  • 35%, wenn Forststraßen errichtet oder umgebaut werden
  • 50%, wenn Forststraßen mit hoher Schutzwirkung oder im hohen öffentlichen Interesse errichtet werden

 

Abwicklung

Die Einreichung des Antrags kann laufend bei der zuständigen oder bewilligenden Stelle erfolgen. Das Vorhaben wird nach qualitativen und quantitativen Kriterien bewertet und für eine Förderung muss eine Mindestanzahl an Punkten erreicht werden. Bei den Bezirksforstinspektionen sowie bei den Bezirksbauernkammern können Auskünfte eingeholt werden.

Weitere Information bieten die nachfolgenden Links.

Zuständigkeit und Kontakt

Gerhard Oleschko

Bürgermeister

Team Kärnten

Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.

+43-4273-2291-17
+43-664-5446006