Tierseuche – Probenentnahme, Analyse
Der Umgang mit ansteckungsfähigen Erregern von Tierseuchen – ausgenommen Probematerial im Rahmen diagnostischer Untersuchungen – ist grundsätzlich der Veterinärmedizinischen Universität und anderen staatlichen, wissenschaftlichen Laboratorien sowie der Österreichischen Agentur für Gesundheit- und Ernährungssicherheit (AGES) vorbehalten. In der Regel wird von den Tieren eine Blutprobe entnommen, welche von einem Tierarzt/einer Tierärztin durchgeführt wird.
Zuständigkeit und Kontakt
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Gerhard Oleschko
Team Kärnten
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