Landesverteidigung – Information

Die militärische Landesverteidigung obliegt in erster Linie dem österreichischen Bundesheer. Österreich verfügt über ein Milizheer, insofern besteht das Heer zu einemTeil aus BerufssoldatInnen und zu einem anderen aus Wehrdienstleistenden. 

Für alle männlichen österreichischen Staatsbürger besteht die Wehrpflicht. Darum müssen grundsätzlich alle männlichen Jugendlichen nach Vollendung des 18. Lebensjahres entweder den Präsenzdienst beim Bundesheer (Grundwehrdienst) oder stattdessen den Zivildienst leisten.