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Gemeinde Keutschach am See
Keutschach 1 | 9074 Keutschach am See | +43-4273-2291 | keutschach-see@ktn.gde.at | www.keutschach.gv.at
https://www.keutschach.gv.at/?p=521

Altlastensanierung – Abgabenpflicht festlegen

Die Finanzierung der Sanierung von Altlasten erfolgt durch Altlastenbeiträge, welche durch die Zollämter für das langfristige Ablagern von Abfällen eingehoben werden.

Die Abgabe wird für folgende Zwecke verwendet:

  • zur Erfassung, Abschätzung sowie Bewertung von Verdachtsflächen,
  • zur Förderung von Altlastensanierungs- und -sicherungsmaßnahmen,
  • für Studien sowie Projekte, welche vor allem zur Entwicklung von Sanierungs- bzw. Sicherungstechnologien,
  • zur Förderung von Sofortmaßnahmen.

Die unten angeführten Links bieten Ihnen mehr Informationen.

Zuständigkeit und Kontakt

David Mike

Bauhof, Bauhofleitung