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Gemeinde Keutschach am See
Keutschach 1 | 9074 Keutschach am See | +43-4273-2291 | keutschach-see@ktn.gde.at | www.keutschach.gv.at
https://www.keutschach.gv.at/?p=536

Wasserschongebiete – Ausnahme – Antrag

Wasserschongebiete sehen vor, wichtige Grundwasservorkommen zu schützen. Aus diesem Grund gibt es Auflagen, Verbote und Nutzungseinschränkungen, die hier erlassen werden können.

Ausnahmeregelungen können auf Grund eines Antrages von der zuständigen Behörde gewährt werden.

Zuständige Behörde

  • Bezirkshauptmannschaft/Magistrat
  • Land der (Bundesland) Landesregierung (Abteilung Wasser/Umwelt)

Mehr Informationen finden Sie im unten angeführten Link.