Bauen in Landschaftsschutzgebieten – Antrag

Ein Landschaftsschutzgebiet in Österreich hat einen speziellen Charakter, einen großen Erholungswert oder einen hohen ästhetischen Wert. Diese Gebiete stehen unter besonderem Schutz und darum können Vorhaben, die die Landschaft beeinträchtigen, mitunter verboten und eine Bewilligung dementsprechend auch nicht gewährt werden.

Bestimmte Maßnahmen in Landschaftsschutzgebieten müssen von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

Zuständige Behörde

Bezirkshauptmannschaft

Zuständigkeit und Kontakt

Mag. Liane Oswald

Bauamt, Bauamtsleitung

zusätzlich Standesamt