Waffen und Munition, Verbringung in Österreich – Antrag

Als Verbringung einer Schusswaffe gilt jeder grenzüberschreitende Verkehr innerhalb von EU-Mitgliedsstaaten, der kein Mitbringen im Rahmen einer Reise darstellt.
Ein Beispiel für eine Verbringung wäre zum Beispiel der Verkauf einer Schusswaffe ins EU-Ausland.

Sollen Schusswaffen oder soll Munition aus einem EU-Mitgliedstaat, der Schweiz oder Liechtenstein nach Österreich verbracht werden, kann die Waffenbehörde durch einen Antrag eine notwendige Einwilligungserklärung erteilen.

Seit 1. Juli 2012 ist die Lieferung von jeglichen Verteidigungsgütern aus dem Bundesgebiet zu einem Empfänger in einem anderen EU-Mitgliedstaat, aufgrund des Außenwirtschaftsgesetzes 2011 (AußWG 2011) genehmigungspflichtig.
Bitte sehen Sie sich dazu die Seite „Exportkontrolle Online (BMDW)“ an.