Allgemeine Information – Waffenpass/Waffenbesitzkarte

Für den Besitz oder das „Bei-sich-Tragen“ einer Waffe sind unterschiedliche Bestimmungen zu beachten:

Waffenpass: Der Waffenpass ist eine waffenrechtliche Erlaubnis-Bescheinigung, welche den Inhaber zum Erwerb, Besitz, Einführen und zusätzlich (im Gegensatz zur Waffenbesitzkarte) zum Führen einer bestimmten Anzahl von genehmigungspflichtigen Schusswaffen, manchmal auch von verbotenen, meldepflichtigen und sonstigen Schusswaffen berechtigt.

Waffenbesitzkarte: Die Waffenbesitzkarte ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen oder „Bei-sich-Tragen“ einer Schusswaffen der Kategorie B berechtigt.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Bezirkshauptmannschaft.