Zweitwohnsitzabgabe

Haben Sie eine Ferienwohnung oder einen Zweitwohnsitz in unserer Gemeinde? Dann informieren wir Sie gerne über die Zweitwohnsitzabgabe:

  • Bei der Zweitwohnsitzabgabe handelt es sich um eine Gemeindeabgabe.
  • Als Zweitwohnsitz gilt jeder Wohnsitz, der nicht als Hauptwohnsitz verwendet wird.
  • Die Abgabe wird nach der Wohnnutzfläche gestaffelt.
  • Die Zweitwohnsitzabgabe ist eine Selbsterklärungsabgabe, d. h. Sie müssen Ihren Zweitwohnsitz umgehend beim Gemeindeamt melden.

Zusätzlich zur Zweitwohnsitzabgabe gilt auch die Abgabepflicht für die pauschalierte Orts- und Nächtigungstaxe.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte ans Gemeindeamt.

Zweitwohnsitzabgabe/ Monat - Kosten und Gebühren in EUR

Zweitwohnsitzabgabe/ Monat

Wohnungen bis 30 m²€ 11,80
Wohnungen 30 bis 60 m²€ 23,60
Wohnungen 60 bis 90 m²€ 41, 30
Wohnungen mehr als 90 m²€ 64,80

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung, Verein

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Andrea Karničar

Bürgerservice, Meldewesen, Standesamt

Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen

Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!