Zum Inhalt springen Zur Hauptnavigation springen Alle Slider anhalten

Gemeinde Keutschach am See
Keutschach 1 | 9074 Keutschach am See | +43-4273-2291 | keutschach-see@ktn.gde.at | www.keutschach.gv.at
https://www.keutschach.gv.at/?p=668

Grab, Nutzungsverlängerung – Antrag

Das Nutzungsrecht für Gräber wird je nach Art der Grabstelle für zehn Jahre oder länger vergeben.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes,
  • die rechtliche Befugnis der Verlängerung.

Für weitere Informationen und genaue Richtlinien informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

Zuständigkeit und Kontakt

Karin Paulitsch

Buchhaltung, Verwaltung
Mag. Isabella Messner

Mag. Isabella Messner

Amtsleitung, Verwaltung