Veranstaltung, ortsfeste Betriebsstätte – Antrag

Alle Veranstaltungen dürfen nur in geeigneten oder genehmigten Veranstaltungsstätten durchgeführt werden. Diese brauchen zu ihrem Betrieb eine Veranstaltungsstättengenehmigung, welche vom Eigentümer/von der Eigentümerin bzw. dem/der Verfügungsberechtigten beantragt werden muss.

Alle Anträge auf Genehmigung von bewilligungspflichtigen Veranstaltungen bzw. Mitteilungen für freie Veranstaltungen erhalten Sie am Gemeindeamt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung