Veranstaltung, pratermäßig – Antrag

Der Antrag auf eine pratermäßige Veranstaltung mit ortsfesten Veranstaltungsstätten ist beim Amt der (Bundesland) Landesregierung zu beantragen.

Zuständige Stelle

Amt der (Bundesland) Landesregierung

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung, Verein

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung