Veranstaltung, pratermäßig – Antrag
Der Antrag auf eine pratermäßige Veranstaltung mit ortsfesten Veranstaltungsstätten ist beim Amt der (Bundesland) Landesregierung zu beantragen.
Zuständige Stelle
Amt der (Bundesland) Landesregierung
Zuständigkeit und Kontakt
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Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung