EU-Fahrerbescheinigung

Für Lenkerinnen/Lenker, die aus nicht EU-Staaten stammen und keine dauerhafte Niederlassungsbewilligung besitzen, ist zum Lenken eines Fahrzeuges im grenzüberschreitenden Güterverkehr eine EU-Fahrerbescheinigung erforderlich. Die Anträge sind vom Transportunternehmen bei der zuständigen Stelle einzubringen.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass
  • Lenkerberechtigung der Klasse C oder C1 inkl. C95 (Führerschein)
  • Arbeitsgenehmigung
  • Nachweis der Anmeldung zur Sozialversicherung, welche nicht älter als einen Monat ist

Zuständige Stelle

Landeshauptmann: Amt der (Bundesland) Landesregierung

Mehr Informationen bieten die unten angeführten Links.