Bauarbeiten auf/neben der Straße – Antrag

Um eine Bewilligung von Arbeiten auf oder neben der Straße zu erhalten, müssen Baufirmen einen Antrag an die zuständige Stelle einreichen. Die Antragstellung kann – formlos oder mittels Formular – persönlich, schriftlich oder auch elektronisch erfolgen.
 

Folgende Angaben müssen bei einen formlosen Antrag enthalten sein:

  • Name, Adresse, (Fax- und) Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  • Name sowie Telefonnummer des verantwortlichen Bauleiters/der verantwortlichen Bauleiterin
  • Benennung des Straßenabschnitts, wo die Bauarbeiten durchgeführt werden sollen
  • Beginn sowie Ende der Bauarbeiten
  • Detailierte Beschreibung der Art der Bauarbeiten
  • Benötigte Flächen sowie was auf diesen Flächen aufgestellt bzw. gelagert wird (Container, Kran, Baumaterial, etc.)
     

Der Antragsteller ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Baustelle sowie die Beschilderung verantwortlich. Jegliche Verkehrszeichen können im Baustoffhandel gekauft werden.
Die Verkehrszeichen müssen zeitgleich mit der Einrichtung der Baustelle aufgestellt werden.

Zuständige Stelle

  • Für Bundes- und Landesstraßen:
    Bezirkshauptmannschaft/Magistrat
  • Für Gemeindestraßen:
    Gemeindeamt/Magistrat

Zuständigkeit und Kontakt

Mag. Liane Oswald

Bauamt, Bauamtsleitung

zusätzlich Standesamt