Bauarbeiten auf/neben der Straße – Entzug der Bewilligung

Der Antragsteller ist nach Erteilung der Bewilligung von Bauarbeiten auf und neben der Straße für die ordnungsgemäße Durchführung der Baustelle sowie für die Beschilderung verantwortlich. Ein Nichtbeachten dieser Vorschriften hat den Entzug der Bewilligung zur Folge.

Zuständigkeit und Kontakt

Mag. Liane Oswald

Bauamt, Bauamtsleitung

zusätzlich Standesamt