Gewerbe, Betriebsverlegung – Meldung

Firmenbuch

Im Falle einer Betriebsverlegung muss diese Änderung im Firmenbuch beantragt werden. Die zuständige Behörde ist hier das jeweilige Landesgericht.

Finanzamt

Beim zuständigen Finanzamt muss eine kurze und formlose Mitteilung bei Betriebsverlegung eingereicht werden.

SVA

Die neue Standortadresse muss der SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) oder der zuständigen Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat) schriftlich bekanntgeben.

GKK

Im Falle einer Anstellung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern muss das Unternehmen die Betriebsverlegung bei den zuständigen Gebietskrankenkassen (GKK) melden.

Die unten angeführten Links bieten Ihnen mehr Informationen.

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus