Geschäftsführer, gewerblich – Bestellung
Ein gewerblicher Geschäftsführer muss von Einzelunternehmen, eingetragenen Personengesellschaften (OG, KG), juristischen Personen sowie Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, Genossenschaften) bestellt werden.
Das Vorliegen persönlicher Vorraussetzungen, ein Befähigungsnachweis bei reglementierten Gewerben, eine entsprechende Position und tatsächliche Betätigung im Unternehmen gehören mit zu den Anforderungen.
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Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung