Gewerbe Zurücklegung – Meldung

Wenn Sie Ihrem Gewerbe nicht mehr nachgehen können, müssen Sie Ihren Gewerbeschein bei der zuständigen Behörde zurücklegen. 

Die Rücklegung kann über ein Online-Formular, über die Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte oder persönlich bei der zuständigen Stelle durchgeführt werden. 

Zuständige Behörde

Bezirkshauptmannschaft

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus