Gewerbeanmeldung Schulbuslenker – Antrag

Das Gewerbe eines Schulbuslenkers kann nur auf Basis einer Konzession (Genehmigung) ausgeübt werden. Diese fällt unter das bewilligungspflichtige Verkehrsgewerbe.

Zuständige Stelle

  • Bezirkshauptmannschaft/Magistrat
  • Landespolizeidirektion

Weitere Informationen entnehmen Sie den unten angeführten Links.

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung, Verein

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus