Gewerbeausübung, Änderung der Betriebsart

Bei einer Änderung der Betriebsart handelt es sich um einen Spartenwechsel. Ein solcher Wechsel muss an die zuständige Behörde weitergeleitet werden.

Voraussetzungen

  • Die Gewerbeberechtigung muss die Leistungen abdecken, welche die neue Betriebsart erbringen muss.
  • Inhaltlich muss die Betriebsart bestimmt sein.
  • Betriebsartbezeichnung darf keine zwei typische Betriebsformen verbinden, die zeitlich getrennt geführt werden.

Zuständige Stelle

  • Bezirkshauptmannschaft

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus