Gewerbeausübung, Beglaubigung – Antrag
Durch eine Beglaubigung, auch Legalisation genannt, erhalten Dokumente einer Gewerbeausübung internationale Gültigkeit. Dieser Prozess muss gemäß den dafür vorgesehenen Rechtsvorschriften vorgenommen werden.
Antrag
Zuständigkeit und Kontakt
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Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung