Gewerbeausübung, Beglaubigung – Antrag

Durch eine Beglaubigung, auch Legalisation genannt, erhalten Dokumente einer Gewerbeausübung internationale Gültigkeit. Dieser Prozess muss gemäß den dafür vorgesehenen Rechtsvorschriften vorgenommen werden. 

Antrag

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung, Verein

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus