Gewerbeausübung, Fremdenführerlegitimation – Antrag

Das Fremdenführergewerbe darf erst nach erfolgter Gewerbeanmeldung ausgeübt werden.

Für eine Gewerbeanmeldung müssen vorgelegt werden:

  • ein Befähigungsnachweis (Zeugnisse über den positiven Abschluss des Lehrganges für Fremdenführer/Innen und die Befähigungsprüfung)
  • Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen, wenn ein Eintrag der Fremdsprachen in der Gewerbeanmeldung erfolgen soll.

Zuständige Stelle

  • Wirtschaftskammer
  • Magistratischem Bezirksamt

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus