Gewerbeberechtigung – Entzug
Der Entzug der Gewerbeberechtigung erfolgt, wenn der Gewerbeinhaber/die Gewerbeinhaberin im Zuge seiner/ihrer Ausübung gegen Rechtsvorschriften verstößt, bzw. der Verlust der gewerblichen Zuverlässigkeit eintritt.
Einen umfangreichen Katalog für Entzugsgründe finden sie unter dem Link der WKO.
Zuständigkeit und Kontakt
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Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung