Gewerbeberechtigung – Entzug

Der Entzug der Gewerbeberechtigung erfolgt, wenn der Gewerbeinhaber/die Gewerbeinhaberin im Zuge seiner/ihrer Ausübung gegen Rechtsvorschriften verstößt, bzw. der Verlust der gewerblichen Zuverlässigkeit eintritt. 

Einen umfangreichen Katalog für Entzugsgründe finden sie unter dem Link der WKO. 

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus