Gewerbeberechtigung – Versagung
Die Versagung bzw. Entziehung der Gewerbeberechtigung kann aus unterschiedlichen Gründen vollzogen werden.
Gründe für die Entziehung:
- Nicht getilgte gerichtliche Verurteilung (Schwarzarbeit, Betrug, sonstige strafbare Handlungen)
- Finanzvergehen
- Verschleiern/Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse
- Aufhebung von Insolvenzverfahren mangels Masse
- Für Gastgewerbe – Vergehen gegen das Suchtmittelgesetz
Zuständige Stelle
Bezirkshauptmannschaft/Magistrat
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung