Betriebsanlage – Änderungsmeldung
Werden in einem Betrieb erhebliche Änderungen (Erweiterungen/neue Bereiche) durchgeführt, sind diese genehmigungspflichtig. Ändern sich die Emissionen nicht wesentlich, genügt es, wenn dies der Behörde gemeldet wird (z.B. Tausch einer Maschine).
Zuständigkeit und Kontakt
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Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung