Zum Inhalt springen Zur Hauptnavigation springen Alle Slider anhalten

Gemeinde Keutschach am See
Keutschach 1 | 9074 Keutschach am See | +43-4273-2291 | keutschach-see@ktn.gde.at | www.keutschach.gv.at
https://www.keutschach.gv.at/?p=768

Betriebsanlage, Auflassung von Anlagen(teilen)

Im Falle der Auflassung einer Anlage oder Teile dieser, muss der Inhaber/die Inhaberin alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um Gefährdung, Belästigung, Beeinträchtigung oder negative Einwirkungen, welche von der Anlage ausgehen können, zu vermeiden. 

Bei einer Auflassung erlischt die Betriebsanlagengenehmigung umgehend (gem. § 83 GewO).

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Stefan Meisterle

Tourismus, Tourismusleitung, Verwaltung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus, Verwaltung