Betriebsanlage, Reduktionsplan – Antrag
Bei Betriebsanlagen, bei denen der Lösungsmittelverbrauch über der festgesetzen Mengenschwelle liegt, kann der Inhaber/die Inhaberin einen Reduktionsplan, welcher an die Emissionsbegrenzungen nach Anlage 2 gestellt wird, beantragen. Die Emissionsbegrenzungen finde Sie in den unten angeführten Links unter Anlage 2.
Weitere Informationen zum Antrag finden Sie unter dem zweiten Link.
Zuständigkeit und Kontakt
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Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung