Personenstandsbücher – Überprüfung und Berichtigung

Zentrales Personenstandsregister (ZPR)

Früher führten Standesämter die sogenannten Personenstandsbücher (Geburtenbuch, Ehebuch, Sterbebuch). Seit 1. November 2014 werden alle den Personenstand betreffenden Daten im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) festgehalten, zentral gespeichert und sind somit bundesweit allen Standesämtern zugänglich. Die ursprünglich eintragende Behörde kann Ergänzungen und Berichtigungen durchführen.

Zuständigkeit und Kontakt

Andrea Karničar

Bürgerservice, Meldewesen, Standesamt

Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen

Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!