Wohnen soll als Grundbedürfnis jedem Menschen in Kärnten zugänglich sein. Ziel des seit 01.01.2025 in Kraft stehenden Kärntner Wohnbeihilfegesetzes (K-WBHG) ist es daher, eine finanzielle Unterstützung bei der Deckung des Wohnbedarfs sowie der Betriebskosten unter sozialen Aspekten und damit einer sozialen Staffelung für alle Menschen in Kärnten zu gewährleisten und bezahlbaren Wohnraum in Kärnten abzusichern und zu ermöglichen.
Seit der Einführung der neuen Wohnbeihilfe und der Betriebskostenunterstützung gibt es die Heizkostenunterstützung nicht mehr!
Weitere Informationen sowie entsprechende Antragsformulare finden Sie auf der Website des Landes Kärnten
https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L58 erhalten Sie direkt im Gemeindeamt bei Frau Andrea Karnicar (04273 / 22 91)
Zuständigkeit und Kontakt
Andrea Karničar
Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen
Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!


